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Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Vertragsangebote sowie der für uns verbindliche Kaufverträge. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder - mangels besonderer Bestätigung - die Lieferung ausgeführt haben. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Sollte aus irgendeinem den Parteien unbekannten Grund ein Teil des Geschäfts oder eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam angesehen werden, so bleibt ein Rest des Geschäfts bzw. der Vertrag hinsichtlich seiner übrigen Bestimmungen bzw. die teilweise unwirksame Bestimmung in ihrem übrigen Inhalt gültig. 2. Angebot Angebote sind freibleibend hinsichtlich unserer Preise und unserer Liefermöglichkeit. Die in Prospekten, Preislisten oder anderen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Leistungs- und Gewichtsdaten sind nicht bindend. 3. Preise Unsere Preise verstehen sich inklusiver gesetzlicher Mehrwertsteuer einschließlich normaler Verpackung ab jeweiligem Auslieferungslager. Bei Bestellungen über EUR 1.500.- liefern wir frei Haus. Die Wahl der Versandart wird von uns vorgenommen. Wünscht der Abnehmer eine Expreßbeförderung oder eine andere zusätzliche Leistung, so trägt er die Kosten hierfür. Die Preise basieren auf den bei der Auftragsannahme jeweils gültigen Preislisten. Treten nach Abschluß des Lieferungsvertrages außergewöhnliche, wesentliche Erhöhungen der Kosten für Rohstoffe, Frachten, Zölle oder Verpackungsmaterial bei uns oder unseren Lieferanten ein und führen diese zu einer wesentlichen Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Selbstkosten, so sind wir berechtigt, unverzüglich mit dem Abnehmer Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen. Kommt danach innerhalb angemessener Frist, spätestens nach vier Wochen eine Übereinkunft nicht zustande, so sind beide Seiten für den noch nicht durch Lieferung ausgeführten Teil des Liefervertrages von der Liefer- bzw. Abnahmepflicht entbunden. 4. Lieferung Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd. Alle Fälle höherer Gewalt sowie behördliche Maßnahmen befreien uns nach unserer Wahl endgültig oder für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung. Bei allen Verkäufen auf spätere Lieferung ist glückliche und rechtzeitige Ankunft der Ware und richtige Selbstbelieferung vorbehalten. Geraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so stehen dem Käufer keine Ansprüche auf Schadenersatz, gleich welcher Art, zu. Teillieferungen und/oder Lieferungen in Teilmengen sind zulässig. Beanstandungen einer Lieferung heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Käufers nicht auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir Rücksendungen, die ohne Vereinbarung mit uns erfolgen, nicht zur Gutschrift anrechnen können. Bei nicht durch uns schuldhaft verursachten Rücksendungen mindern wir den Gutschriftsbetrag um eine Pauschale von 3%, in Fällen von Ersatzteilrücksendungen von 10% des Warenwertes für die uns zusätzlich entstehenden Kosten. Unfrei zurückgeschickte Ware wird nicht angenommen. Beanstandungen, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich (§377HGB) angezeigt werden. Beanstandungen, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für neue Geräte wird Garantie in handelsüblichem Sinne gemäß unseren Europäischen Garantiebedingungen geleistet. Das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn wir uns zur Schadensbehebung oder Ersatzlieferung anbieten. 5. Eigentumsvorbehalt Bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich der Einlösung begebender Schecks und Wechsel bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf, wie in diesem Vertrage vorgesehen, auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung, oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Konkurs- oder das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer schon jetzt ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Der Käufer ist zur Einbeziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Der Verkäufer wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Pfändungen und andere Zugriffe Dritter, durch welche die auf dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers beruhenden Rechte betroffen werden, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sachen als f r e m d e in üblicher Weise zu versichern und dies dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen. Verstößt der Käufer gegen eine dieser Vereinbarungen, so werden alle Forderungen des Verkäufers an den Käufer sofort fällig. Außerdem verliert der Käufer jeden Anspruch auf Einräumung von Zahlungszielen für noch zu liefernde Ware und hat den Kaufpreis vor Absendung der Ware an den Verkäufer zu entrichten. Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein. World of Karaoke GmbH c/o KMix Wisperstrasse 1 65391 Lorch /Rheingau |
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